Eine Krankheit kann jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen. Eine medizinische Rehabilitation hilft dabei, wieder gesund zu werden.
Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter dieser Bezeichnung Leistungen mit dem Ziel durch, eine erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Versicherte können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Grundsätzlich ist eine erneute Reha erst nach vier Jahren wieder möglich. Besteht aus gesundheitlichen Gründen aber bereits früher ein dringender Bedarf, kann der Versicherte die nächste Reha auch früher erhalten.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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