Krankenkassen übernehmen seit dem 1. Juli 2017 die Kosten einer Video-Sprechstunde, womit diese Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung wird.
So sollen Nachsorge- und Kontrolltermine erleichtert und weite Wege in ländlichen Gebieten erspart sowie Versorgungslücken geschlossen werden. Die Konsultation mit dem Arzt via Bild und Ton ist freiwillig.
Quelle: Healthdataspace
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