Eine Auszeit ist oft das beste Mittel gegen zu viel Stress in Job oder Familienleben. Wer das mit einer Vorsorgekur verbindet, kann sogar Zuschüsse von der Krankenkasse erhalten. FOCUS Online erklärt, wann Ihnen eine Kur zusteht und was Sie beim Antrag beachten müssen.
Ein Recht auf eine Kur hat jeder gesetzlich Krankenversicherte: der ausgepowerte Student oder Arbeitnehmer genauso wie die überlastete Hausfrau oder der Rentner mit Arthrose. Sie müssen nicht schwer krank sein, um Zuschüsse zu einer Vorsorgekur zu bekommen. Bescheinigt ein Arzt, dass die Kur wegen Allergie, Erschöpfung oder Rückenschmerzen medizinisch notwendig ist, erstattet die gesetzlichen Kassen auf Antrag die Kurkosten. Oft zahlen sie auch Zuschüsse für Unterkunft, Fahrtkosten und Verpflegung.(TK) zeigt.
Quelle: Focus Online
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