Rehabilitationsleistungen werden von behandelnden Ärzten im Krankenhaus, in der Praxis oder im Betrieb verordnet. Für eine erfolgreiche Rehabilitation, Prävention und Nachsorge ist die Expertise eines geschulten ärztlichen Fachpersonals Grundvoraussetzung. Generell bestehen die Arbeitsbereiche aus Akutbehandlungen, medizinischen Untersuchungen, Diagnostik und Patientenbetreuung zur Festlegung der geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen.
Seit April 2016 sind die neuen Reha-Richtlinien in Kraft getreten und sorgen für eine Vereinfachung des bisherigen Antragsverfahrens. Das häufig kritisierte, zweistufige Antragsverfahren ist damit abgeschafft worden und die Veränderungen sorgen so für mehr Praktikabilität im medizinischen Alltag.
Rehabilitationsleistungen müssen beantragt werden durch den Patienten. Grundsätzlich gilt, dass der behandelnde Haus- oder Facharzt die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme feststellen muss. Darüber hinaus wird der Arzt eine erste Einschätzung geben, welche Therapie aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint.
Das Rehabilitationswesen in Deutschland schneidet, im Vergleich zu internationalen Vor- und Nachsorgesystemen, hervorragend ab. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Arbeitsbedingungen der Ärzte aus. Medizinisch und therapeutisch decken die deutschen Rehakliniken gleichsam alle Kompetenzen ab, die für das Wohlergehen der Menschen und die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von erheblicher Bedeutung sind.
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