Das Wichtigste zur Antragstellung in Kürze
Die Antragstellung einer Medizinischen Reha sollte zweckmäßigerweise der Arzt gemeinsam mit dem Patienten stellen. Der Antrag ist an den zuständigen Träger zu richten. Der Leistungsumfang bei Rehamaßnahmen liegt im Ermessen des Trägers und wird aufgrund medizinischer Erfordernisse festgelegt. Unter Umständen wird der MDK zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit herangezogen.
Hier finden Sie allgemeine Hinweise zur Verordung einer medizinischen Rehabilitation.
1. Arztbescheinigungen
Dem Reha-Antrag müssen Bescheinigungen des behandelnden Arztes über die Art der Erkrankung und die Notwendigkeit der Reha beigefügt werden. Erforderlich sind eine ärztliche Bescheinigung, Arztbericht(e) und ein eigenes, persönliches Schreiben – je ausführlicher desto besser. Diese sollten neben der Diagnose und der Therapie auch die Einschränkungen des Patienten im Alltag im Vergleich zu gleichaltrigen Personen beschreiben. Das erspart Nachfragen und erhöht die Chance auf Genehmigung der Leistungen.
2. Kostenträger
- Krankenkassen sind zuständig bei Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation, so weit es um den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit geht und wenn nicht andere Sozialversicherungsträger solche Leistungen erbringen.
- Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Medizinischen und Beruflichen Reha (Teilhabe am Arbeitsleben), wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder schon gemindert ist und durch die Rehamaßnahme wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
- Unfallversicherungsträger sind bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für die gesamte Rehabilitation verantwortlich.
3. Antragstellung
Erkennt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit einer Reha, so muss er das Formular 61 „Prüfung des zuständigen Rehabilitationsträgers“ der Krankenkasse ausfüllen und den dafür vorgesehenen Durchschlag an die Krankenkasse schicken. Das Formular 60 ist seit dem 01.04.2016 nicht mehr notwendig.
Die Verordnungsvordrucke 61 und 56 sowie Ausfüllhinweise finden Sie hier.
Falls der Antrag bei einem anderen Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Rentenversicherungsträger) gestellt werden muss, wird dies von der Krankenkasse in die Wege geleitet. Seit dem 01.04.2016 können alle Vertragsärzte der Krankenkassen eine Rehabilitation beantragen.
Sollte der Antrag abgelehnt werden, dann hat der Patient die Möglichkeit innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch bei dem Kostenträger einzureichen.
4. Allgemeine Informationen zur Deutschen Rentenversicherung
Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und der Erwerbsminderungsrente. So erhalten Sie schnell und übersichtlich Antworten auf Ihre Fragen.
www.rehainfo-aerzte.de
Hier erhalten Sie zehn wichtige Tipps zu dem Thema Rehabilitation durch die Rentenversicherung.
5. Antragspaket Medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung
Hier finden Sie alle notwendigen Formulare für eine medizinische Rehabilitation. Formulare speziell für Ärzte (zum Beispiel Gutachtenvordrucke und Befundberichte) sind hier erhältlich.
6. Richtlinien des Gemeinsamen Bundes Ausschusses GBA (Krankenkassen)
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Medizinischen Rehabilitation sogenannte Rehabilitations-Richtlinien erstellt, diese finden Sie hier.
7. Wahl der Reha-Einrichtung
Der Patient kann bei einer medizinischen Reha (§ 40 SGB V) eine zugelassene und zertifizierte Reha-Einrichtung selbst wählen. Die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie und die religiösen Bedürfnisse der Betroffenen sollten bei der Wahl berücksichtigt werden. Sind die Kosten bei der Krankenkasse höher als bei deren Vertragseinrichtungen, zahlt der Patient die Mehrkosten.
8. Reha-Kliniken
Adressen von Reha-Kliniken finden Sie hier.
(Reha- und Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als 1.500 Reha-Kliniken)
9. Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Für Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten, insbesondere bei zusätzlichen Risikofaktoren und Komorbiditäten, bietet die Deutsche Rentenversicherung eine für Kinder und Jugendliche ausgestaltete stationäre Rehabilitation an. Wichtige Informationen rund um das Thema Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.