Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die DRV Bund

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) hat in einer so genannten Verbindlichen Entscheidung ihres Bundesvorstands Grundsätze für die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation festgelegt.

Diese Grundsätze regeln den Marktzugang von Reha-Einrichtungen durch ein so genanntes offenes Zulassungssystem und die Auswahl von zugelassenen Reha-Einrichtungen für einzelne Rehabilitanden. Neu ist, dass künftig jede geeignete Reha-Einrichtung mit jedem Träger der DRV unabhängig von einer Bedarfsprüfung einen Belegungsvertrag abschließen kann. Neu ist auch die Einrichtungsauswahl für Rehabilitanden aufgrund einheitlicher Kriterien.

Quelle: DEGEMED
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