Das Bundesschiedsamt hat über die Rahmenvorgaben für das Entlassmanagement entschieden.
Das Bundesschiedsamt hat über die Rahmenvorgaben für das Entlassmanagement entschieden. Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes werden Patienten in Zukunft nach einem Krankenhausaufenthalt lückenloser und damit auch besser versorgt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hingegen hält das Ganze für einen bürokratischen Super-GAU.
Ab Sommer 2017 müssen die Krankenhäuser bei der Entlassung von Patienten nach klar geregelten Verantwortlichkeiten und verbindlichen Standards arbeiten. Diese sind für Patienten auf den Internetseiten der Kliniken nachzulesen.
Je nach individuellen Erfordernissen soll für Patienten, die aus der voll- oder teilstationären Behandlung eines Krankenhauses entlassen werden, die Anschlussversorgung verlässlicher sichergestellt werden. Nachdem sich Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen am Verhandlungstisch nicht auf konkrete Regelungen zum Entlassmanagement einigen konnten, musste das Bundesschiedsamt eine Entscheidung treffen. Am 13. Oktober war es soweit.
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung
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