Seit April 2016 sind die neuen Reha-Richtlinien in Kraft getreten und sorgen für eine Vereinfachung des bisherigen Antragsverfahrens.
Das häufig kritisierte, zweistufige Antragsverfahren ist damit abgeschafft worden und die Veränderungen sorgen so für mehr Praktikabilität im medizinischen Alltag.
Es ist nun möglich, dass jeder Arzt eine medizinische Reha verordnet und nicht nur jene Mediziner, die über eine extra Genehmigung verfügen. Damit können Patienten direkt von ihrem Hausarzt die Reha angewiesen bekommen. Dafür reicht das Ausfüllen eines Formulars durch den zuständigen Arzt und nicht mehr wie vor den Änderungen, ein zweistufiger Prozess. Der Aufwand wird dadurch für beide Seiten verringert und der Zugang zu Rehabilitationsmaßnahmen unbürokratischer. Was bleibt ist die Begründung der medizinischen Notwendigkeit und wie sich die Gesundheitsstörung auf Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe auswirkt.
Es wird in etwa jeder fünfte Antrag bewilligt und sollte der Patient eine Absage erhalten, besteht immer die Möglichkeit innerhalb von einem Monat Widerspruch einzulegen und diesen schriftlich zu begründen.