Wer eine gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausübt und unter ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, kann anspruchsberechtigt sein.
Steigende Anforderungen im Beruf und die Zunahme chronischer Erkrankungen lassen viele Menschen daran zweifeln, dass sie bis ins Rentenalter berufstätig sein können. Oftmals werden leichtere Beschwerden ignoriert oder zu spät angegangen. Im Laufe der Jahre können sich daraus ernste Erkrankungen entwickeln, die die Erwerbsfähigkeit gefährden. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, bietet die gesetzliche Rentenversicherung seit einiger Zeit auch präventive (vorbeugende) Leistungen für Versicherte an, die bereit sind, aktiv an ihrer Gesundheit und dem Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten.
Quelle: Ihre Vorsorge
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