Die Patienten verändern sich – in ihrem Anspruchsverhalten, aber auch in ihrer Morbidität und ihrem sozioökonomischen Background.
Das ist keine Neuigkeit und führt in den Krankenhäusern bekanntermaßen zu einer Reihe von Problemen und (prozessualen) Veränderungen, auf die sie schon heute reagieren müssen. Immer häufiger kommt es vor, dass Patienten zwar aus klinischer Sicht entlassbar wären, ihre individuelle Situation dies jedoch nicht zulässt. Diese sogenannte „Soziale Indikation“ führt in so mancher Klinik am Ende des Behandlungsprozesses dazu, dass die Fallpauschalenfinanzierung die wahren Kosten nicht tragen kann.
Nicht zuletzt deswegen hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes dem Entlassmanagement angenommen, um Versorgungslücken nach der stationären Behandlung besser schließen zu können. Krankenhäuser dürfen daher nun Patienten bei Entlassung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Heilmittel, Hilfsmittel und Soziotherapie verordnen sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Auch ist es Krankenhausärzten nun möglich, Arzneimittel zu verordnen.
Quelle: Bibliomed Manager
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