Änderung durch den Bundestag stärkt Arbeitnehmer
Der Bundestag hat Rentenversicherer dazu verpflichtet, Arbeitnehmern medizinische Rehabilitationsleistungen zu bezahlen, um deren Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Wer dafür infrage kommt, sollen auch Ärzte entscheiden.
Quelle: Ärzteblatt
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