Die Reha nach dem Schlaganfall sollte eigentlich von der Krankenkasse genehmigt werden. Aber Kranken-und Rentenkassen lehnen oftmals ärztlich beantragte Rehamaßnahmen ab.
Der Verein Arbeitskreis Gesundheit e.V. in Leipzig berät Patienten, wie man im Falle von Ablehnung erfolgsversprechend Widerspruch einlegt. Wir sprechen in der Servicestunde mit dem Verein darüber.
Ein Angehöriger hat einen Schlaganfall überlebt und muss nun zur Reha. Was aber, wenn die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ablehnen? Welche Möglichkeiten hat man, um dagegen vorzugehen? Hierzu ist ein Widerspruch notwendig, der in schriftlicher Form und in einer festgelegten Frist eingereicht werden muss.
Für die Gewährung einer Reha durch Krankenkasse oder Rentenversicherung müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. Der behandelnde Arzt beurteilt, ob die geplante Rehabilitation in Ihrem konkreten Fall geeignet und auch notwendig ist, um die gewünschten Reha-Ziele zu erreichen. Da Krankenkasse oder Rentenversicherung ausschließlich anhand der Antragsunterlagen über Für oder Wider entscheiden, muss der Antrag präzise und verständlich formuliert sein.
Widerspruch einlegen – aber richtig
Quelle: Servicestunde: Reha-Antrag abgelehnt – was nun? | MDR.DE
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