Die Rehabilitation ist neben der Behandlung durch den niedergelassenen Arzt und der Behandlung im Krankenhaus ein fester Bestandteil der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. Auf Augenhöhe mit den Krankenhäusern gewährleistet erst die enge Verzahnung dieser Behandlungskette eine optimale Versorgung des Patienten.
Der erste Weg sollte immer zu einem Haus- bzw. Facharzt führen. Er kennt die medizinischen Voraussetzungen und kann bei Krankheit, Behinderung, Unfall oder schwerwiegenden, psychischen Leiden die Einleitung einer Rehabilitationsleistung verordnen. Insbesondere, wenn die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Der Antrag zur Übernahme der Kosten für eine stationäre, teilstationäre oder ganztägig ambulante Rehabilitation muss jedoch vor Antritt vom Patienten selbst gestellt werden. Dafür ist es hilfreich, wenn zur Genehmigung eine ausführliche Begründung und sorgfältige Dokumentation des Krankheitsverlaufs durch den behandelnden Arzt beigefügt wird.
Rehabilitationsleistungen werden in Deutschland von der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung getragen.
Der Bescheid des Kostenträgers enthält den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation. Den genauen Termin teilt die Rehabilitationseinrichtung direkt mit. Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung werden berücksichtigt, wenn Wirtschaftlichkeit und das Erreichen des Rehabilitationsziels mit den Interessen des Kostenträgers übereinstimmen.
Grundsätzlich werden drei Rehabilitationsleistungen unterschieden:
- Medizinische Rehabilitation, wozu auch die Anschlussheil-, Krebs- und Entwöhnungsbehandlung gehören
- Berufliche Rehabilitation („Reha vor Rente“), allein oder ergänzend zur medizinischen Rehabilitation
- Soziale Rehabilitation zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Neue innovative Therapieansätze wie MBOR sind besondere Bausteine, die manche Rehabilitationskliniken anbieten. Das Kürzel steht für Medizinisch-Beruflich-Orientierte Rehabilitation. Individuell soll der Einzelne dazu befähigt werden, seinen ursprünglichen Arbeitsplatz wieder in Anspruch nehmen zu können.
Erkrankungen, die eine systematische und umfassende Rehabilitation häufig erfordern sind:
- Tumorerkrankungen (zum Beispiel Prostatakrebs)
- neurologische Krankheitsbilder (zum Beispiel Schlaganfall)
- orthopädische Operationen (zum Beispiel Hüftoperation)
- unfallbedingte Verletzungen
- akute Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (zum Beispiel Herzinfarkt)
- chronische Erkrankungen (zum Beispiel Diabetes oder Fettleibigkeit)
- psychische Erkrankungen
- Suchterkrankungen
In 6 Schritten zur Reha:
Grundsätzlich hat jeder, der sozialversichert ist, das Recht auf eine Rehabilitation. Also auf die notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Das gilt sowohl für Krankheiten wie auch für Behinderungen. Hauptsache, Aussicht auf Erfolg. Und ganz egal, ob für Kind, Jugendlichen, Erwachsenen oder Senior.
1. Gesundheitliche Ziele definieren
Eine medizinische Rehabilitation wird genehmigt, wenn Sie einen Rehabilitationsbedarf haben, in der Lage sind, eine Rehabilitation anzutreten und auszugehen ist, dass eine Reha Ihren Gesundheitszustand verbessert. Dazu sollte die Einschätzung des Haus- bzw. Facharztes zu Rate gezogen werden.
2. Ambulant oder stationär
Mit Ihrem Arzt können Sie besprechen, ob eher eine stationäre oder ambulante Reha in Betracht kommt. Zu beachten ist, dass in Deutschland der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt. Wenn eine stationäre Aufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist, sollte dies Ihr Arzt begründen.
3. Reha beantragen
Egal, ob Sie sich auf Anraten Ihres Arztes für eine ambulante oder stationäre Reha entscheiden, der Antrag auf Rehabilitation ist der gleiche. Sie können das Antragsformular bei Ihrem Kostenträger telefonisch anfordern oder hier herunterladen. Füllen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Arzt oder dem Sozialdienst im Krankenhaus aus. Größere Aussicht auf Bewilligung haben Sie, wenn Sie Ihrem Antrag direkt den ärztlichen Befundbericht beilegen.
4. Wunsch- und Wahlrecht
Reha ist nicht gleich Reha. Den größten Rehaerfolg werden Sie in einer Einrichtung haben, die auf Ihre Bedürfnisse und Erkrankung spezialisiert ist. Machen Sie deshalb von Ihrem gesetzlich verbrieften Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie die für Sie beste Klinik. Beantragen Sie Ihre Wunschklinik auf einem extra dafür vorgesehenen, separaten Formular und begründen Sie – eventuell mit Hilfe Ihres Arztes – Ihre Auswahl.
5. Antrag einreichen
Reichen Sie bei Ihrem Kostenträger beide Anträge sowie den ärztlichen Befundbericht ein. Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser Ihre Unterlagen selbstständig an den richtigen weiter.
6. Antrag genehmigt oder nicht
Sollte Ihr Rehaantrag oder Ihre Wunschklinik vom Kostenträger abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Erfahrung zeigt, dass die Rehabilitation bzw. die Wunschklinik dann häufig doch genehmigt wird.