Sozialdienste

Der Sozialdienst plant mit dem Patienten und den Angehörigen zusammen die Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt zur Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme. Nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt und der entsprechenden Rehabilitationsklinik wird entschieden, ob und welche Rehabilitationsmaßnahme in Abstimmung mit dem Kostenträger in Frage kommt.

Die Auswahl der individuell passenden Rehaklinik entscheidet maßgeblich, in wie weit der Patient nach der Rehamaßnahme gesundheitlich wiederhergestellt ist. Das Reha-Wesen in Deutschland ist einzigartig, gut ausgebaut und bietet eine Vielzahl von guten und sehr guten Einrichtungen an.

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