Nur jeder vierte Arzt in Deutschland unterstützt seine Patienten darin, sich vor dem Arztbesuch selbst zu informieren.
Seit 2009 wird die Qualität der Pflegedienste und Pflegeheime gemäß §§ 114 ff. Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) durch jährliche Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erhoben. Ein Teil der Prüfergebnisse wird in Form der Pflege-Transparenzberichte veröffentlicht. Um die Qualitätsergebnisse der Pflegeheime und -dienste
vergleichbar zu machen, haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und die Vertreter der Leistungserbringer in ihrer vom
Gesetzgeber geforderten Vereinbarung (Pflege-Transparenzvereinbarung) für eine Bewertungssystematik nach Noten entschieden („Pflegenoten“).
Quelle: Bertelsmann Stiftung, Gütersloh, März 2017
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